AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

die fol­gen­den Hin­wei­se und Be­din­gun­gen re­geln das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Ihnen und un­se­rem Un­ter­neh­men Copter-CwP Frank Tröger. Diese All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen gel­ten für un­se­re An­ge­bo­te­nen Dienst­leis­tun­gen.

 

I. Allgemeines

Die AGB gelten für private als auch gewerbliche Kunden und können durch Copter-CwP jederzeit abgeändert werden. Bei  bestehenden Ge­schäfts­be­zie­hun­gen und Ver­trags­ver­ein­ba­run­gen be­zie­hen sich diese immer auf die zum je­wei­li­gen Zeit­punkt gül­ti­gen AGB. Es gelten ausschließlich die AGB von Copter-CwP. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht umgehend nach Zugang der neuen Version widerspricht.

Bei An­ge­bo­ten und Kostenvoranschlägen für Foto- und Filmaufnahmen mittels UAV (Unbemanntes Luftfahrzeug) sind grund­sätz­lich die ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen Ver­si­che­run­gen sowie die  Auf­stiegs­ge­neh­mi­gun­gen des Luftfahrtzeuges Pflicht.

Gesetzlich vorgeschrieben Versicherungen und Allgemeine Aufstiegserlaubnis für das Bundesland Rheinland Pfalz liegen vor.

II. Angebot/Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge und Angebote sind kostenlos und stellen eine ungefähre Auflistung der entstehenden Kosten für das besprochene Projekt dar. Es können Differenzen zum Rechnungsbetrag auftreten.

Soll­ten bis zur Aus­füh­rung des Auf­tra­ges Kos­ten­er­hö­hun­gen ein­tre­ten, wer­den diese dem Auf­trag­ge­ber recht­zei­tig (vor Aus­füh­rung) mit­ge­teilt. Dem Auf­trag­ge­ber wird in die­sem Fall das Recht ein­ge­räumt, von einem be­ste­hen­den Ver­trag mit Copter-CwP zu­rück­zu­tre­ten. Eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis ist grundsätzlich im Angebot/Kostenvoranschlag mit enthalten. Müsste eine Einzelaufstiegserlaubnis eingeholt werden (Kosten liegen bei ca. 80-150€) sind diese als auch weitere zusätzlich anfallende Kosten mit zu berücksichtigen. Bei Bildaufnahmen ist eine Standardbearbeitung eingeschlossen sofern gewünscht.  Stundenangebote beinhalten immer eine Vorbereitung- und Nachbereitungszeit.

Vertraute und Projektbezogene Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen oder Abbildungen sind bis zum Vertragsende Eigentum von Copter-CwP. Weitergabe an Dritte bedarf ausdrücklich schriftlicher Zustimmung. Alle erstellten Angebote / Kostenvoranschläge sind freibleibend.

III. Vertragsabschluss / Rücktritt

Durch Auf­trags­er­tei­lung er­klärt sich der Auf­trag­ge­ber aus­drück­lich mit den AGB von Copter-CwP ein­ver­stan­den. Ein Auftrag des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches telefonisch, persönlich, per Post oder als E-Mail gesendet werden kann. Innerhalb von einer Woche kann Copter-CwP durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Ausführung des Auftrages diesen annehmen. Sollte ein Rücktritt des Auftragsgebers bewirkt werden sind die Kosten,

  • bis 24 Stunden vor Termin 60% des Angebotes, exklusive Auslagen zu tragen.
  • Innerhalb 24 Stunden vor Termin 90% des Angebotes, exklusive Auslagen zu tragen.

 

Ab­wei­chun­gen und Ne­ben­ab­re­den be­dür­fen der Schrift­form. Flug­ein­sät­ze mit dem UAV set­zen den tech­ni­schen einwandfreien Zustand des Luft­fahr­zeugs sowie die ent­spre­chen­den Wet­ter­-und behördlichen Bedingungen voraus. Sollte Copter-CwP aufgrund eigenen Verschuldens einen Auftrag der nur einmalig stattfindet (z.B. Hochzeit) und nicht wiederholbar oder verschiebbar ist, nicht durchführen können, entschädigt Copter-CwP  mit 10% vom erstellten Angebotsbetrag.

 

Copter-CwP prüft ab 72 Std. vor Auftragsbeginn wiederholt die Wetterdaten über reguläre Wetterkanäle im Internet. Sollten „klare Erkenntnisse“ bestehen die den Einsatz nicht mehr ermöglichen oder stark beeinträchtigen, so benachrichtigen wir den Auftraggeber über die zum Zeitpunkt voraussichtliche Wettervorhersage. Diese ist ohne Gewähr!

Liegt so eine Beeinträchtigung vor, kann der Termin seitens Copter-CwP kostenlos verschoben werden. Angefallene Auslagen trägt der Auftraggeber. Letztendliche Entscheidung trägt der Auftraggeber. Besteht der Kunde jedoch auf die Durchführung, ist bei einem „Einstellen des Einsatzes“ vor Ort für die Kosten aufzukommen.

                                      

Sollten aus Sicht des Piloten diese nicht eingehalten werden können behält Copter-CwP sich das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten bzw. den Termin zu verschieben. Weitere Gründe können sein: Regen, schlechte Sicht, Ausfälle am Equipment (die nicht vor Ort behoben werden können)  Gefahren für Personen, Gerät, Objekte oder für die UAV selbst. Diese werden in Punkt „Sicherheit" noch einmal erläutert.

Können Allgemeine Bestimmungen und Auflagen nicht eingehalten werden, so ist die Ausführung einzustellen, sollte dies bekannt sein, so ist eine „Einzelaufstiegserlaubnis“ bei der jeweiligen Behörde zu beantragen. Diese kann je Umfang bis zu 4 Wochen dauern.

IV. Sicherheit/Vorgaben

Der Auftraggeber ist insbesondere angehalten, folgende Grundbedingungen im Vorfeld zu berücksichtigen:
 

  • kein Flug vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
  • Eigentümererlaubnis
  • kein Überflug von Menschenansammlungen
  • kein Überflug von Flüssen
  • Abstand zu Flughäfen-Plätzen min. 1,5 km
  • kein Flug bei Regen, Nieselregen, Nebel oder Schneefall
  • kein Flug bei Windstärken über 25 km/h
  • kein Flug ohne Sichtkontakt zur Flugdrohne (Sichtflug nach VFR-Regeln)
  • maximale Flughöhe 100 Meter oder mehr (variiert nach Flugraum-Standorten im  In- und Ausland evtl. Einzelaufstiegserlaubnis)
  • Entfernung zum Piloten horizontal ca. 300 m (Sichtweite)
  • Flugzeit ca. 8 Minuten je Akku-Einheit
  • kein Überflug von Sperrgebieten (z.B. MSB oder Grenzgebieten)
  • kein Überflug zu Zwecken der Spionage
  • keine Behördlichen Einrichtungen überfliegen Foto- und Filmaufnahmen

nur mit Einwilligung

 

 

 

 

 

 

V. Urheberrecht & Nutzungsrechte

Copter-CwP hat das Urheberrecht an den eigenen Fotos, Film­auf­nah­men und Gra­fi­ken, Texten sowie an den zur Ver­fü­gung ge­stell­ten Lay­outs.
Copter-CwP überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Fotos und Videoformate dürfen ohne die schriftliche ausdrückliche Einwilligung nicht verändert, missbräuchlich oder Geschäftsschädigend vertrieben und im letzteren genutzt werden.  Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

Sofern nicht anders vereinbart  bleibt Copter CwP  in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde berechtigt, erstellte Fotos, Videoformate und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung, (z.B. auf der Website oder anderer Nutzungsmöglichkeiten ) zu verwenden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Copter-CwP. Copter-CwP hat das Recht, bei Vervielfältigung und in Veröffentlichungen der Aufnahme darüber /darunter als Urheber(Quelle) genannt zu werden.

VI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Alle bekannt gewordenen Informationen und Daten die im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen sind, werden vertraulich behandelt.

 

VII. Vergütung/Honorar

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."

Der Rechnungsbetrag ist nach dem Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.

Bezahlungsarten sind:

  • Überweisung:

Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG

Kto.-Inhaber: Frank Tröger

IBAN:              DE 895479 0000 000 1337386

BIC:                 GEN0DE61SPE

 

  • Auf Anfrage über Paypal
  • Eventuelle anfallende Gebühren können bei den jeweiligen Instituten nachgelesen werden.

 

VIII. Extra-leistungen, Neben-und Reisekosten:

Anfahrtskosten für maximal 1 Arbeitstag (Angebote, Drehtag/Durchführung) sind bis zu 35km zum Einsatzort frei. Ab dem 35.km werden pro Kilometer 0,36€ zuzüglich berechnet.

  • Reise/Nebenkosten: 100%

 

XI. Haf­tung

Sämt­li­che An­fra­gen und Auf­trä­ge wer­den sorg­fäl­tig und ge­wis­sen­haft be­ar­bei­tet. Copter-CwP haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch hinsichtlich des Handelns seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.  Haftung ist grundsätzlich wie in den Punkten „Sicherheit / Vorgaben“, „Vertragsabschluss / Rücktritt“ erläutert unter gegebenen Punkten ausgeschlossen. Hierzu gehört auch die „höhere Gewalt“. 

Bei Aufträgen mit Lie­fe­run­gen, Leis­tun­gen und An­ge­bo­ten dritter (z.B. Dru­cke­rei, Pro­vi­der, Web­hos­ting-Dienst­leis­ter etc.) auf deren Leis­tung kein Ein­fluss be­steht, kann eine um­fas­sen­de Ge­währ­leis­tung nicht über­nom­men wer­den. Haftung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern(z.B. USB, Festplatten)  oder Dateien die beim übertragen auf das System des Auftraggebers entstehen. Es gilt das deutsche Recht als vereinbart, diese gelten auch bei Lieferungen ins Ausland.

Wei­ter­hin ist Copter-CwP nicht für mög­li­che Schä­den, die dem Auf­trag­ge­ber durch Drit­te ent­ste­hen, haft­bar zu ma­chen. Unter kei­nen Um­stän­den ist Copter-CwP für Schä­den und Ver­lus­te haft­bar zu ma­chen, die vom Auf­trag­ge­ber z.B. aus tech­ni­schen Grün­den, Ein­stel­lung etc. hervorgehen.

Copter-CwP er­stellt Video und Bildaufnahmen nach den Wün­schen des Auf­trag­ge­bers. Ver­ant­wort­lich für die In­hal­te (Texte, Gra­fi­ken, Links, etc.) der in Auf­trag ge­ge­be­nen Druck­sa­che, Web­site, Bilder bzw. des entstanden Videoaufnahme ist daher aus­schlie­ß­lich der Auf­trag­ge­ber. Hierzu gehört auch bei Veröffentlichung der Bild und Videoaufnahmen eine endgültige Prüfung auf evtl. Rechtsverletzungen.  Dieser hat alle recht­li­chen An­for­de­run­gen und Pflicht­an­ga­ben nach den ak­tu­el­len Ge­set­zen  zu prü­fen, zu er­fül­len und Copter-CwP recht­zei­tig über die er­for­der­li­chen An­ga­ben zu  in­for­mie­ren. Die Ver­ant­wor­tung bei der Durch­füh­rung ent­spre­chen­der Maß­nah­men liegt al­lein beim Auf­trag­ge­ber. Copter-CwP kann nicht für Feh­ler haft­bar ge­macht wer­den, die auf­grund un­zu­rei­chen­der In­for­ma­tio­nen und Sach­ver­halts-Schil­de­run­gen des Auf­trag­ge­bers be­ru­hen.

X. Mängel

Bild und Videoaufnahmen werden mit dem vereinbarten uns zu Verfügung stehenden Gerät erstellt. Die technischen Daten der Geräte geben die mögliche Qualität vor. Äußere Einflüsse wie mäßige Lichtverhältnisse, ungewollten Spiegelungen, Reflektionen, ungewollte Personen oder Gegenstände im Bild, Vibrationen durch Wind oder Farbabweichungen jeglicher Art stellen keinen Minderungsgrund dar. Daraus nötige Nachbearbeitungen des Bild-, Video und Tonmaterials sind auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Beanstandungen bezüglich äußerlich erkennbarer Mängel sind spätestens nach Abgabe / Erhalt vollständig zu prüfen. Innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe  ist diese schriftlich bei uns geltend zu machen. Danach gilt das Werk bezüglich dieser Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Bei Bildaufnahmen ist eine Standardbearbeitung eingeschlossen sofern gewünscht.  Stundenangebote beinhalten immer eine Vorbereitung- und Nachbereitungszeit.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

XI. § 306 BGB Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde
Stand vom 26.04.2016

 


Stand vom 26.03.2016

 

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