Allgemeine Geschäftsbedingungen
die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Unternehmen Copter-CwP Frank Tröger. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Angebotenen Dienstleistungen.
I. Allgemeines
Die AGB gelten für private als auch gewerbliche Kunden und können durch Copter-CwP jederzeit abgeändert werden. Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen und Vertragsvereinbarungen beziehen sich diese immer auf die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen AGB. Es gelten ausschließlich die AGB von Copter-CwP. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht umgehend nach Zugang der neuen Version widerspricht.
Bei Angeboten und Kostenvoranschlägen für Foto- und Filmaufnahmen mittels UAV (Unbemanntes Luftfahrzeug) sind grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen sowie die Aufstiegsgenehmigungen des Luftfahrtzeuges Pflicht.
Gesetzlich vorgeschrieben Versicherungen und Allgemeine Aufstiegserlaubnis für das Bundesland Rheinland Pfalz liegen vor.
II. Angebot/Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge und Angebote sind kostenlos und stellen eine ungefähre Auflistung der entstehenden Kosten für das besprochene Projekt dar. Es können Differenzen zum Rechnungsbetrag auftreten.
Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig (vor Ausführung) mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag mit Copter-CwP zurückzutreten. Eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis ist grundsätzlich im Angebot/Kostenvoranschlag mit enthalten. Müsste eine Einzelaufstiegserlaubnis eingeholt werden (Kosten liegen bei ca. 80-150€) sind diese als auch weitere zusätzlich anfallende Kosten mit zu berücksichtigen. Bei Bildaufnahmen ist eine Standardbearbeitung eingeschlossen sofern gewünscht. Stundenangebote beinhalten immer eine Vorbereitung- und Nachbereitungszeit.
Vertraute und Projektbezogene Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen oder Abbildungen sind bis zum Vertragsende Eigentum von Copter-CwP. Weitergabe an Dritte bedarf ausdrücklich schriftlicher Zustimmung. Alle erstellten Angebote / Kostenvoranschläge sind freibleibend.
III. Vertragsabschluss / Rücktritt
Durch Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB von Copter-CwP einverstanden. Ein Auftrag des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches telefonisch, persönlich, per Post oder als E-Mail gesendet werden kann. Innerhalb von einer Woche kann Copter-CwP durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Ausführung des Auftrages diesen annehmen. Sollte ein Rücktritt des Auftragsgebers bewirkt werden sind die Kosten,
Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Flugeinsätze mit dem UAV setzen den technischen einwandfreien Zustand des Luftfahrzeugs sowie die entsprechenden Wetter-und behördlichen Bedingungen voraus. Sollte Copter-CwP aufgrund eigenen Verschuldens einen Auftrag der nur einmalig stattfindet (z.B. Hochzeit) und nicht wiederholbar oder verschiebbar ist, nicht durchführen können, entschädigt Copter-CwP mit 10% vom erstellten Angebotsbetrag.
Copter-CwP prüft ab 72 Std. vor Auftragsbeginn wiederholt die Wetterdaten über reguläre Wetterkanäle im Internet. Sollten „klare Erkenntnisse“ bestehen die den Einsatz nicht mehr ermöglichen oder stark beeinträchtigen, so benachrichtigen wir den Auftraggeber über die zum Zeitpunkt voraussichtliche Wettervorhersage. Diese ist ohne Gewähr!
Liegt so eine Beeinträchtigung vor, kann der Termin seitens Copter-CwP kostenlos verschoben werden. Angefallene Auslagen trägt der Auftraggeber. Letztendliche Entscheidung trägt der Auftraggeber. Besteht der Kunde jedoch auf die Durchführung, ist bei einem „Einstellen des Einsatzes“ vor Ort für die Kosten aufzukommen.
Sollten aus Sicht des Piloten diese nicht eingehalten werden können behält Copter-CwP sich das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten bzw. den Termin zu verschieben. Weitere Gründe können sein: Regen, schlechte Sicht, Ausfälle am Equipment (die nicht vor Ort behoben werden können) Gefahren für Personen, Gerät, Objekte oder für die UAV selbst. Diese werden in Punkt „Sicherheit" noch einmal erläutert.
Können Allgemeine Bestimmungen und Auflagen nicht eingehalten werden, so ist die Ausführung einzustellen, sollte dies bekannt sein, so ist eine „Einzelaufstiegserlaubnis“ bei der jeweiligen Behörde zu beantragen. Diese kann je Umfang bis zu 4 Wochen dauern.
IV. Sicherheit/Vorgaben
Der Auftraggeber ist insbesondere angehalten, folgende Grundbedingungen im Vorfeld zu berücksichtigen:
nur mit Einwilligung
V. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Copter-CwP hat das Urheberrecht an den eigenen Fotos, Filmaufnahmen und Grafiken, Texten sowie an den zur Verfügung gestellten Layouts.
Copter-CwP überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Fotos und Videoformate dürfen ohne die schriftliche ausdrückliche Einwilligung nicht verändert, missbräuchlich oder Geschäftsschädigend vertrieben und im letzteren genutzt werden. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Sofern nicht anders vereinbart bleibt Copter CwP in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde berechtigt, erstellte Fotos, Videoformate und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung, (z.B. auf der Website oder anderer Nutzungsmöglichkeiten ) zu verwenden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Copter-CwP. Copter-CwP hat das Recht, bei Vervielfältigung und in Veröffentlichungen der Aufnahme darüber /darunter als Urheber(Quelle) genannt zu werden.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Alle bekannt gewordenen Informationen und Daten die im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen sind, werden vertraulich behandelt.
VII. Vergütung/Honorar
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."
Der Rechnungsbetrag ist nach dem Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
Bezahlungsarten sind:
Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG
Kto.-Inhaber: Frank Tröger
IBAN: DE 895479 0000 000 1337386
BIC: GEN0DE61SPE
VIII. Extra-leistungen, Neben-und Reisekosten:
Anfahrtskosten für maximal 1 Arbeitstag (Angebote, Drehtag/Durchführung) sind bis zu 35km zum Einsatzort frei. Ab dem 35.km werden pro Kilometer 0,36€ zuzüglich berechnet.
XI. Haftung
Sämtliche Anfragen und Aufträge werden sorgfältig und gewissenhaft bearbeitet. Copter-CwP haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch hinsichtlich des Handelns seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Haftung ist grundsätzlich wie in den Punkten „Sicherheit / Vorgaben“, „Vertragsabschluss / Rücktritt“ erläutert unter gegebenen Punkten ausgeschlossen. Hierzu gehört auch die „höhere Gewalt“.
Bei Aufträgen mit Lieferungen, Leistungen und Angeboten dritter (z.B. Druckerei, Provider, Webhosting-Dienstleister etc.) auf deren Leistung kein Einfluss besteht, kann eine umfassende Gewährleistung nicht übernommen werden. Haftung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern(z.B. USB, Festplatten) oder Dateien die beim übertragen auf das System des Auftraggebers entstehen. Es gilt das deutsche Recht als vereinbart, diese gelten auch bei Lieferungen ins Ausland.
Weiterhin ist Copter-CwP nicht für mögliche Schäden, die dem Auftraggeber durch Dritte entstehen, haftbar zu machen. Unter keinen Umständen ist Copter-CwP für Schäden und Verluste haftbar zu machen, die vom Auftraggeber z.B. aus technischen Gründen, Einstellung etc. hervorgehen.
Copter-CwP erstellt Video und Bildaufnahmen nach den Wünschen des Auftraggebers. Verantwortlich für die Inhalte (Texte, Grafiken, Links, etc.) der in Auftrag gegebenen Drucksache, Website, Bilder bzw. des entstanden Videoaufnahme ist daher ausschließlich der Auftraggeber. Hierzu gehört auch bei Veröffentlichung der Bild und Videoaufnahmen eine endgültige Prüfung auf evtl. Rechtsverletzungen. Dieser hat alle rechtlichen Anforderungen und Pflichtangaben nach den aktuellen Gesetzen zu prüfen, zu erfüllen und Copter-CwP rechtzeitig über die erforderlichen Angaben zu informieren. Die Verantwortung bei der Durchführung entsprechender Maßnahmen liegt allein beim Auftraggeber. Copter-CwP kann nicht für Fehler haftbar gemacht werden, die aufgrund unzureichender Informationen und Sachverhalts-Schilderungen des Auftraggebers beruhen.
X. Mängel
Bild und Videoaufnahmen werden mit dem vereinbarten uns zu Verfügung stehenden Gerät erstellt. Die technischen Daten der Geräte geben die mögliche Qualität vor. Äußere Einflüsse wie mäßige Lichtverhältnisse, ungewollten Spiegelungen, Reflektionen, ungewollte Personen oder Gegenstände im Bild, Vibrationen durch Wind oder Farbabweichungen jeglicher Art stellen keinen Minderungsgrund dar. Daraus nötige Nachbearbeitungen des Bild-, Video und Tonmaterials sind auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Beanstandungen bezüglich äußerlich erkennbarer Mängel sind spätestens nach Abgabe / Erhalt vollständig zu prüfen. Innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe ist diese schriftlich bei uns geltend zu machen. Danach gilt das Werk bezüglich dieser Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Bei Bildaufnahmen ist eine Standardbearbeitung eingeschlossen sofern
gewünscht. Stundenangebote beinhalten immer eine Vorbereitung- und Nachbereitungszeit.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
XI. § 306 BGB Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter
Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde
Stand vom 26.04.2016
Stand vom 26.03.2016
|
|